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Richtlinien zur Therapie

Die folgenden Richtlinen zur Therapie schwerer chronischer Indikationen entsprechen den Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates von Inauris in Zusammenarbeit mit der AGIA und Lametec. Stand: 12/2006.

Grundsätze zur Therapie

Ausbildung
Der Arzt oder Therapeut muss einen Nachweis über die Ausbildung in der Methodik der Implantat-Akupunktur dokumentieren können (Zertifikat „anerkannter Implantat-Akupunkteur“)

umfangreiche Beratung
Der Patient muss vor der Implantation persönlich vom Therapeuten umfangreich aufgeklärt werden, so dass der Patient eine eigene Nutzen/Risiko-Bewertung vornehmen kann.

Einwilligungserklärung / Honorarvereinbarung
Der Patient muss vor der Implantation gegenüber dem Therapeuten eine Einwilligungserklärung und eine Honorarvereinbarung unterzeichnen.

Therapieverlauf
Die Behandlung mit der Implantat-Akupunktur besteht immer aus mehreren Behandlungsschritten. Wir empfehlen allen Patienten, gründliche Vor- und Nachsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen (siehe unten, "Therapieverlauf")

Rechnungsstellung
Der Patient erhält eine detaillierte Rechnung über die Leistung des Arztes nach der GOÄ

Dokumentation
Empfehlung: Der Patient erhält eine Dokumentationsmappe nach der ersten Implantation. In dieser Mappe befinden sich:

  • Die vom Patienten unterzeichnete Einwilligungserklärung, einschließlich der Dokumentation möglicher Risiken (Kopie)
  • Die vom Patienten unterzeichnete Honorarvereinbarung (Kopie)
  • Patientenpass: Die Dokumentation der Lokalisation der Implantat-Nadeln am Ohr
  • Einen Brief an den Hausarzt (ggf. mit Therapieempfehlungen)
  • Infoblatt zum Verhalten des Patienten nach der Implantation
  • Anlage mit Dokumentation möglicher Befund-Veränderungen nach der Implantation für den Patienten
  • Dokumentation und Ausbildungsnachweis des Therapeuten als anerkannter Implantat-Akupunkteur (Kopie)

Unmittelbare Nachsorge
Die unmittelbare Erreichbarkeit des Arztes bis 48 Stunden nach der Implantation muss ausreichend gewährleistet sein

Therapieverlauf

Die für die ESIa (Entwickelte Systematische Implantatakupunktur) geltenden Behandlungsrichtlinien sind von Inauris und Lametec empfohlene Eckpunkte und dienen als kausale Leitsätze zur Therapie.

Erstkontakt Patient

  • Gründliche Anamnese (allgemein und neurologisch)
  • Auswertung aller bereits vorhandenen Unterlagen
  • Untersuchung des Patienten (allgemein und neurologisch)
  • Untersuchung beider Ohren
  • Erstellung einer TCM-Diagnose (Energiediagnose)
  • Eingehende Beratung des Patienten
  • Aufklärung des Patienten über individuelle Nutzen/Risiko-Konstellation
  • Einholung Einverständniserklärung / Honorarvereinbarung

Kontakt 2

  • Untersuchung und Diagnostik beider Ohren (Punktsuche und Auswertung)
  • Desinfektion beider Ohren
  • Implantation der Nadeln an ausgesuchte aktive Punkte unter Beachtung einer Höchstgrenze für die Erstimplantation
  • Nachkontrolle und Nachsorge
  • Ausstellung des Patientenpasses
  • Rechnungsstellung
  • Abgabe der Dokumentationsmappe an den Patienten

Kontakt 3
4 bis 6 Wochen nach der Erstimplantation

  • Dokumentation bereits eingetretener Veränderungen
  • Dokumentation von Nebenwirkungen
  • Setzen weiterer Nadeln bei Bedarf

Kontakt 4
ca. 12 Wochen nach Erstimplantation

  • Befundkontrolle
  • Dokumentation der Befunde

Kontakt 5
ca. 24 Wochen nach Erstimplantation

  • Befundkontrolle
  • Dokumentation der Befunde

Nachsorge

Sollten nach der Behandlung Nebenwirkungen oder unerwartete Probleme auftreten (zum Beispiel der Verlust eines Implantates in seltenen Fällen durch herauswandern aus dem Ohr), sollten sich Patienten umgehend an ihren behandelnden Arzt oder Therapeuten wenden. Grundsätzlich wird empfohlen, eine sorgsame Nachbehandlung und stetige Nachkontrolle durch den Therapeuten zu gewährleisten.


Quellen und Downloads
Richtlinien zur Behandlung
Infoblatt Richtlinien zur Behandlung IA,
diese Seite als PDF / Faltblatt zum Download



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